05.10.2017 · Fachbeitrag ·
Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte
Seit dem 01.07.2017 stellen Zahnärzte ihre Verordnungen von Heilmitteln auf dem neuen Verordnungsmuster Z13 aus. Dieser Beitrag erläutert, wie Sie entsprechende Verordnungen prüfen. Die eingeklammerten Zahlen in den folgenden Ausführungen verweisen auf die Grafik am Ende des Beitrags. Tipp der Redaktion: Paralleles Lesen online und in der gedruckten Ausgabe erspart Ihnen das Blättern.
01.09.2017 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Diese Rubrik greift regelmäßig Fragen von PP-Lesern zu Abrechnungsthemen auf. Dieses Mal geht es vor allem um den Beginn von Behandlungen und Änderungen seit Jahresbeginn 2017.
02.08.2017 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Seit 01.01.2017 können Vertragsärzte langfristig benötigte Heilmittel leichter verordnen: Die Genehmigung durch Krankenkassen entfällt seitdem bei gelisteten Diagnosen. Seit 30.05.2017 ist die Diagnoseliste durch ...
02.08.2017 · Fachbeitrag ·
Prävention
Seit 01.07.2017 gilt für die ärztliche Präventionsempfehlung das Muster 36 (siehe PP-Sonderausgabe „Umsatzplus durch Prävention“, online unter pp.iww.de pp.iww.de , Abruf-Nr. 44569818 44569818 ). Die Empfehlung ist keine ärztliche Verordnung. Sie fällt auch nicht ins Heilmittelbudget des Arztes. Streng genommen ist Ihnen daher im Zweifel auch keine Verletzung Ihrer Prüfpflicht vorzuwerfen. Um Ihren Honoraranspruch zu sichern, sollten Sie trotzdem in jedem Fall die Empfehlung und Ihre ...
02.08.2017 · Nachricht ·
Heilmittelverordnung
Ein Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker muss sich bei seiner Verordnung auf eine bestimmte Heilbehandlung festlegen. Er darf dem Heilmittelerbringer, der kein Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker ist, keine Wahl zwischen ...
02.08.2017 · Fachbeitrag ·
Prävention
Grundlage für die Zertifizierung von Präventionskursen ist der „Leitfaden Prävention“ (PP 02/2016, Seite 13). Die Fassung vom 09.01.2017 sieht für die Prüfung von Präventionskursen neue Vorgaben vor. Seit 01.
05.07.2017 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Zum 01.07.2017 ist die neue „Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte“ (HeilM-RL ZÄ) in Kraft getreten.