Frage: „Da seit der aktuellen Rechtsprechung die Trepanation nach der GOZ-Nr. 2390 nicht mehr neben den Nrn. 2410 und 2440 berechenbar ist: Kann ich die Entfernung avitalen Pulpagewebes analog abrechnen?“
Verschiedene KZVen haben mit unterschiedlichen Krankenkassenarten vereinbart, dass Aufbissbehelfe zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen/Schienentherapien im Sinne der BEMA-Nrn. K1 bis K4 nicht mehr genehmigt ...
Immer wieder erreichen uns Fragen zu Abrechnungsproblemen in der Zahnarztpraxis. In dieser Ausgabe geben wir Ihnen unter anderem Antworten auf Ihre Fragen zur Abrechnung einer geklebten Geschiebeprothese sowie zur Anwendung des Operationsmikroskops.
Frage: „Wenn implantatgetragene Arbeiten erneuert werden, kann dann für das Auswechseln der Sekundärteile (zum Beispiel Abutment gegen Abdruckpfosten) die GOZ-Nr. 9050 berechnet werden oder fällt die GOZ-Nr.