Viele Zahnärzte wollen gerne gute Leistungen ihrer Mitarbeiter mit einer Zuwendung belohnen. Leider sind grundsätzlich alle Zahlungen an Angestellte steuer- und sozialabgabenpflichtig. Es gibt aber einige wenige Ausnahmen. Eine davon ist in § 8 Abs. 2 Einkommensteuergesetz festgehalten. Danach unterliegen Sachbezüge nicht der Steuerpflicht, wenn sie 44 Euro im Monat nicht übersteigen.
Die Pflicht zur Herausgabe der privaten Handy-Nummer ist ein erheblicher Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Zu diesem Ergebnis kam jetzt das Thüringer Landesarbeitsgericht in einer aktuellen ...
Ein Patient (Kläger) ließ bei seinem Zahnarzt eine professionelle Zahnreinigung (PZR) durchführen, für die ihm am selben Tag 95 Euro in Rechnung gestellt wurden. Nachdem er diese Rechnung selbst bezahlt hatte, ...
Möchte eine ZFA ihre wöchentliche Stundenzahl verkürzen, hängt dies häufig mit einer neuen Lebenslage zusammen. Um zu klären, welche möglichen Wege sich hieraus für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber ergeben, stellt Ihnen PPZ in diesem Beitrag die verschiedenen Zeitmodelle vor.
Das Landgericht (LG) Lübeck hat am 13.06.2018 (Az. 9 O 59/17) entschieden, dass Google die „Ein-Sterne-Bewertung“ eines Kieferorthopäden löschen muss. Begründung: Das Schutzinteresse des Betroffenen sei in ...
Das Amtsgericht (AG) Burgwedel hat mit Urteil vom 23.02.2018 (Az. 7 C 376/17) entschieden, dass die Honorarforderung einer MKG-Chirurgin über den Betrag in Höhe von knapp 395 Euro nicht gerechtfertigt war, weil die ...
Ein Zahnarzt aus Münster wehrte sich vor dem Berufsgericht für Heilberufe gegen eine ihm von der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe wegen Verstoßes gegen Berufspflichten erteilte Rüge mit Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro. Die Zahnärztekammer warf dem Zahnarzt vor, auf der Internet-Seite seiner Praxis damit zu werben, dass er eine Zahnaufhellung (Bleaching) zu Preisen ab 129 Euro bzw. – je nach gewünschtem Leistungspaket – ab 179 Euro, ab 199 Euro sowie ab 349 Euro anbiete.