Ob Vollzeit, Teilzeit oder Probezeit – für jede zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) ist ein gesetzlicher Mindesturlaub vorgeschrieben. Nachfolgend erfahren Sie, wie die Urlaubstage ermittelt werden und wie und wann diese in Anspruch genommen werden können. Bei den Ausführungen wird davon ausgegangen, dass zwischen dem Arbeitgeber und der ZFA die Geltung des „Manteltarifvertrags für ZFA/Zahnarzthelferinnen“ vereinbart ist. In dessen § 18 finden sich die Regelungen zum Urlaub.
Kann ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin Schadenersatz von seiner Mitarbeiterin verlangen, wenn diese z. B. durch Unachtsamkeit einen Patienten verletzt oder eine teure Prothese fallen gelassen hat?
Seit dem 01.01.2018 ist das neue „Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzes“ – kurz Mutterschutzgesetz – in Kraft. Das neue bzw. überarbeitete Gesetz hat auch Änderungen gebracht, die Mitarbeiterinnen einer ...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20.02.2018 (Az. VI ZR 30/17) entschieden, dass das Ärztebewertungsportal Jameda das Profil einer Kölner Dermatologin vollständig löschen muss. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass in diesem Fall das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Ärztin das Recht des Bewertungsportals auf Meinungs- und Medienfreiheit überwiege.
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 10.02.2017 (Az. 411 C 3/17, Abruf-Nr. 199551) entschieden, dass ein Patient wegen eines erst am gleichen Tag abgesagten Behandlungstermins 375 Euro Ausfallhonorar zahlen muss.
Das Arbeitszeugnis gibt immer wieder Anlass zu Rechtsstreitigkeiten, weil Arbeitnehmer mit der Benotung und sonstigen Formulierungen nicht einverstanden sind. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hat sich in ...
Keine Praxismitarbeiterin ist sicher davor, krankheitsbedingt mal längerfristig auszufallen. Dann stellt sich die Frage, wie es mit ihren Bezügen weiterläuft: Wann und in welcher Höhe zahlt der Arbeitgeber, wann und in welcher Höhe die Krankenkasse? Diese Fragen werden nachfolgend beantwortet. Zudem werden anhand von drei Praxisfällen Besonderheiten erläutert.