12.08.2019 · Fachbeitrag ·
Besteuerungsverfahren
Die AO regelt das Akteneinsichtsrecht des Betroffenen im Besteuerungsverfahren nicht. Nach bisher vorherrschender Meinung befinden die Finanzbehörden über Akteneinsichtsanträge nach ihrem Ermessen. Diese Rechtslage ist mit der am 25.5.18 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, EU 2016/679) und mit der Anpassung der AO an dieses EU-Recht überholt. Grundsätzlich besteht nun ab 25.5.18 für alle Steuerpflichtigen ein gebundener Anspruch auf Akteneinsicht bei der Finanzbehörde. Der Beschluss des ...
30.07.2019 · Fachbeitrag ·
Betriebsprüfung
In der Praxis enden Betriebsprüfungen oft mit dem Abschluss tatsächlicher Verständigungen, soweit der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden kann. Mit Entscheidung vom 16.5.19 hat das FG Münster klargestellt, in ...
18.07.2019 · Fachbeitrag ·
Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Oftmals wird erst in einer Betriebsprüfung (BP) festgestellt, dass die für den Prüfungszeitraum (PZR) abgegebenen Steuererklärungen falsch waren und dadurch zu wenig Steuern festgesetzt wurden. Zieht sich der Fehler ...
12.07.2019 · Fachbeitrag ·
Steuerhinterziehung
Wurde eine Stiftung zum Zweck der Steuerhinterziehung errichtet, fällt das Stiftungsvermögen in den Nachlass des Errichters. Soweit dieses Stiftungsvermögen in der ErbSt-Erklärung nicht angegeben wird, sind auf die so hinterzogene ErbSt Hinterziehungszinsen festzusetzen – so das FG Köln mit Urteil vom 13.12.18.
12.07.2019 · Fachbeitrag ·
Steuerhinterziehung
Mit Urteil vom 23.10.18 (1 StR 234/17) hat der BGH die Verurteilung der beiden Angeklagten wegen Beihilfe zur Untreue und zur Steuerhinterziehung dem Grunde nach bestätigt. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung beruht ...
01.07.2019 · Fachbeitrag ·
Strafzumessung
Bei Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Unterlassen kommt eine doppelte Strafrahmenverschiebung nach § 27 Abs. 2 StGB und § 28 Abs. 1 StGB i.V. mit § 49 Abs. 1 StGB in Betracht.
01.07.2019 · Fachbeitrag ·
Schätzung
In Fällen illegaler Beschäftigung hat sich im Dienstleistungsbereich der Ansatz von 66,66 % des Umsatzes als Lohnleistungsquote in Rechtsprechung und Praxis gefestigt (BGH 10.11.09, 1 StR 283/09, wistra 10, 148, Orientierungssatz 1; BGH 6.2.13, 1 StR 577/12, wistra 13, 277, m.w.N.). Das heißt aber nicht, dass die sogenannte Zwei-Drittel-Regelung automatisiert angewendet werden darf. Gerade bei dem in der Praxis üblichen Zusammentreffen von tatsächlichen Nachunternehmerleistungen, Lohnleistungen „ über die ...