Der BGH weist in einer Entscheidung vom 25.9.14 (IX ZR 199/13 darauf hin, dass der Steuerberater grundsätzlich auf den Fortbestand einer höchstrichterlichen Rechtsprechung vertrauen darf. Wegen der richtungsweisenden Bedeutung, die höchstrichterlichen Entscheidungen zukommt, habe sich der Berater bei der Wahrnehmung seines Mandats grundsätzlich an dieser Rechtsprechung auszurichten. Maßgeblich sei die jeweils aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung im Zeitpunkt der Beratung. Über deren Entwicklung müsse ...
Ein gerichtlicher Aussetzungsbeschluss nach § 396 AO ist nur ausnahmsweise dann mit der Beschwerde anfechtbar, wenn der Beschluss überhaupt gesetzeswidrig ist, weil die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 396 AO ...
Hat die Erblasserin eine Stiftung aus missbräuchlichen Gründen errichtet, verbleibt es bei der Zuordnung des Stiftungsvermögens bei der Erblasserin. Das in der Stiftung angelegte Vermögen fällt in den Nachlass (FG ...
Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen bereits die mediale Berichterstattung über den Erwerb von Steuer-CDs die Selbstanzeige sperrt, ist höchstrichterlich nicht entschieden. In der Literatur wird der Sperrgrund des Rechnenmüssens mit der Tatentdeckung gemäß § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO restriktiv ausgelegt. Nach einem nicht rechtskräftigen Urteil des AG Kiel soll demgegenüber bereits die auf Medienberichten beruhende allgemeine Kenntnis des Ankaufs von Steuer-CDs durch deutsche Behörden die ...
Wesentliche Voraussetzung für eine Nachfolgehaftung gemäß § 25 HGB ist – neben der Geschäftsfortführung – die Fortführung der bisherigen Firma. Entscheidendes Merkmal einer Firma ist, dass dieser Name ...
Das plötzliche Auftreten am Markt und niedrige Preise reichen nicht aus, um den Vorsteuerabzug wegen vorgelagerter Umsatzsteuerhinterziehungen zu versagen (FG Berlin-Brandenburg 17.11.14, 7 V 7295/14, Abruf-Nr.
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Ein Prospekt hat nach Ansicht des BGH (29.7.14, II ZB 30/12, Abruf-Nr. 143131 ) sachlich richtig und vollständig über die Risiken der steuerlichen Anerkennungsfähigkeit des konkreten Anlagemodells aufzuklären, mit deren Verwirklichung ernsthaft zu rechnen ist oder die jedenfalls nicht nur ganz entfernt liegen. Es besteht aber keine allgemeine Pflicht darauf hinzuweisen, dass die Konzeption eines Fonds in steuerlicher Hinsicht „neu“ ist und von der Finanzverwaltung bislang nicht abschließend überprüft ...