11.03.2019 · Nachricht aus PStR · Bundesfinanzhof
Am 14.11.18 entschied der BFH (II R 8/16, Abruf-Nr. 207472 ), dass dann, wenn keine der in § 1 Abs. 1 S. 1 StraBEG bezeichneten Taten und keine Steuerordnungswidrigkeit i. S. des § 6 StraBEG vorliegen, der vermeintliche Steuerschuldner die Aufhebung einer Steuerfestsetzung nach § 10 Abs. 3 S. 1 StraBEG beantragen kann.
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01.03.2019 · Fachbeitrag aus PStR · Vermögensabschöpfung
Werden Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt, lässt sich allein aus dem Umstand, dass der Täter bei der Führung des Betriebs mitgewirkt hat und mit der Auszahlung der Gehälter beauftragt war, nicht auf die Erlangung eines Vermögenszuwachses auf seiner Seite schließen – so das OLG Zweibrücken mit Beschluss vom 9.8.18.
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01.03.2019 · Fachbeitrag aus PStR · Verwertungsverbot
Das FG Niedersachsen hat entschieden, dass eine rechtswidrig im Schlafzimmer der Mitbewohnerin nach § 102 StPO erfolgte Durchsuchungsmaßnahme ein steuerliches Verwertungsverbot für dort aufgefundene Unterlagen der Mitbewohnerin nach sich zieht.
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01.03.2019 · Fachbeitrag aus PStR · Betriebsprüfung
Eine tatsächliche Verständigung zwischen Finanzbehörde und Steuerpflichtigen setzt voraus, dass auf behördlicher Seite ein für die Steuerfestsetzung zuständiger Amtsträger beteiligt ist. Eine nur mit einem Steufa-Sachgebietsleiter abgeschlossene Vereinbarung ist daher nach Ansicht des BFH unwirksam. Eine nachträgliche Genehmigung einer solchen unwirksamen Vereinbarung kommt nur in Betracht, wenn in der Abrede zwingend der schriftliche Hinweis auf die schwebende Unwirksamkeit der ...
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01.03.2019 · Fachbeitrag aus PStR · Sozialversicherungsbeiträge
Ein illegales Beschäftigungsverhältnis, das zu einer sozialrechtlichen Nettolohnhochrechnung führt, liegt nicht bereits dann vor, wenn die Nichtzahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung aus Anlass („bei“) einer objektiven Verletzung dieser Zahlungspflichten erfolgt. Hinzukommen muss ein vorsätzliches Fehlverhalten eines Unternehmensverantwortlichen.
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01.03.2019 · Fachbeitrag aus PStR · Steuerhinterziehung
Sinn und Zweck der Nr. 4142 VV RVG ist es, eine Anwaltsvergütung auch für solche Tätigkeiten zu erhalten, die sich auf die Bewahrung des Eigentums des Mandanten richten. Dementsprechend bestimmt sich der Gegenstandswert für diese Gebühr allein nach dem objektiven Wert der betroffenen Gegenstände bzw. Forderungen.
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25.02.2019 · Fachbeitrag aus PStR · Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Bei der ErbSt/SchenkSt handelt es sich um eine Veranlagungssteuer. Da das ErbStG aber Anzeigepflichten vorsieht, wird eine Veranlagung nicht regelmäßig durchgeführt, sondern erst dann, wenn das FA Kenntnis von einem möglichen Steuerfall erlangt. Dieses zweigestufte Steuerverfahren aus Anzeige gemäß § 30 ErbStG und der Erklärung gemäß § 31 ErbStG spiegelt sich auch im Strafverfahren wider. Eine Steuerhinterziehung kann auf beiden Stufen durch Unterlassen der Anzeige oder Abgabe einer ...
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21.02.2019 · Nachricht aus PStR · Bundesgerichtshof
Der 1. Strafsenat hat das Urteil des LG Bochum auf die Revision des Angeklagten Werner Mauss insgesamt und auf die Revision der Staatsanwaltschaft im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des LG zurückverwiesen (BGH 10.1.19, 1 StR 347/18, Abruf-Nr. 206489 ).
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21.02.2019 · Nachricht aus PStR · Bundesgerichtshof
Nach § 169 Abs. 3 S. 1 GVG kann das Gericht für die Verkündung von Entscheidungen in besonderen Fällen Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts zulassen. Zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der Beteiligten oder Dritter sowie eines ordnungsgemäßen Ablaufs des Verfahrens können die Aufnahmen oder deren Übertragung teilweise untersagt oder von der Einhaltung von Auflagen abhängig ...
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15.02.2019 · Nachricht aus PStR · Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren
Die Finanzbehörden der Länder haben im Bundessteuerblatt I 2018, 1236, die AStBV (St) 2019 mit Wirkung zum 1.1.19 veröffentlicht. Im Vergleich zur Vorgängerversion wurden StPO-ändernde Bundesgesetze (BGBl I 17, 2208; BGBl I 17, 3202) berücksichtigt, insbesondere das Zweite Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts vom 27.8.17 (BGBl I 17, 3295).
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