01.03.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
BGH kippt 19,5/10-Gebühr beim „Mehrvergleich“
| 1. Die Vergleichsgebühr ist nicht nach § 11 Abs. 1 S. 4 BRAGO zu erhöhen, sofern im Berufungsverfahren ein Vergleich über nicht anhängige Ansprüche geschlossen wird. |
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