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    24.07.2024 · Nachricht aus AK · Anwaltsvergütung

    Anwälte müssen ihre Rechnungen nicht mehr eigenhändig unterschreiben

    Bisher mussten Rechtsanwälte Vergütungsberechnungen in schriftlicher Form an ihre Mandantschaft übersenden. Doch ab sofort genügt nach dem neuen § 10 Abs. 1 RVG die Textform (vgl. Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz vom 12.7.24, BGBl. Teil I vom 16.7.24 Nr. 234, iww.de/s11301 ). Diese Formerleichterung entspricht dem Wunsch aus Anwalt- und Mandantschaft nach einer möglichst einfachen und barrierefreien elektronischen Übermittlung der anwaltlichen Berechnung. > lesen

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