Mit Beschluss vom 26.10.17 (V ZB 188/16, Abruf-Nr. 198079 ) hat der BGH entschieden: § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO gilt auch bei einem Anwaltswechsel zwischen selbstständigem Beweisverfahren und nachfolgendem Hauptsacheverfahren.
In sozialrechtlichen Angelegenheiten kann es vorkommen, dass im Rahmen einer mündlichen Verhandlung eine Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV RVG entsteht (Mittelgebühr: 280 EUR). Was oft übersehen wird: Daneben kann auch ...
Der BGH hat jetzt entschieden (19.9.17, VI ZB 72/16): Wenn nach den Umständen des Einzelfalls feststeht, dass für die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts durch einen Streitgenossen kein sachlicher Grund besteht ...
Vollstreckungsverfahren hinsichtlich vertretbarer (§ 887 ZPO) bzw. unvertretbarer Handlungen (§ 888 ZPO) spielen in der gerichtlichen Praxis eine große Rolle. Probleme bereitet immer wieder die Tatsache, dass der ...
Ratenzahlungsvereinbarungen spielen in der Praxis eine große Rolle. Grundsätzlich müssen dabei drei Dinge unterschieden werden: das Entstehen der Einigungsgebühr, ihre Höhe und Berechnungsgrundlage sowie die ...
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