03.02.2014 · Nachricht · Gemeinnützigkeit
Der 13. Senat des Finanzgerichts Köln hat das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 17.10.2013 (13 K 3949/09) dazu verpflichtet, Turnierbridge für gemeinnützig zu erklären. Diese Entscheidung stützt der Senat auf die Öffnungsklausel des § 52 Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung (AO). Danach können Betätigungen, die nicht im Gemeinnützigkeitskatalog aufgeführt sind, die Allgemeinheit aber auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet entsprechend selbstlos fördern, für gemeinnützig erklärt ...
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19.12.2013 · Fachbeitrag ·
Stiftung als Krankenhausträger
Aktuell erwirtschaftet nahezu jedes zweite deutsche Krankenhaus dauerhaft Verluste. Gleichzeitig nehmen wirtschaftlicher Druck und Wettbewerbsintensität weiter zu. Vor diesem Hintergrund erwarten über 54 % der ...
19.12.2013 · Fachbeitrag ·
Rentenversicherung
Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, richtet sich – auch bei einem Stiftungsvorstand – nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen.
25.10.2013 · Nachricht · Stiftungsarbeit
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat heute die Nominierten für den Kommunikationspreis KOMPASS 2013 bekanntgegeben. Neun Stiftungen aus ganz Deutschland haben es in die Endrunde um die Auszeichnung für vorbildliche Stiftungskommunikation geschafft. Die feierliche Preisverleihung ist am 14. November 2013 in Berlin.
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01.10.2013 · Fachbeitrag ·
Gemeinnützige Stiftung
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21. März 2013 (BGBl I, 556) wird die sogenannte „vorläufige Bescheinigung“ durch das Verfahren zur Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO ...
01.10.2013 · Fachbeitrag ·
Gemeinnützige Stiftungen
Die OFD Frankfurt a.M. hat eine für die Praxis sehr wichtige Verfügung zur zweckentsprechenden Mittelverwendung bei Zusammenarbeit und Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften erlassen (OFD ...
04.09.2013 · Fachbeitrag ·
Gemeinnützige Stiftungen
Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass die Ermäßigung von Notargebühren nur solchen Körperschaften, Vereinigungen und Stiftungen gewährt wird, die ausschließlich mildtätige oder kirchliche, nicht aber gemeinnützige Zwecke verfolgen.