02.12.2013 · Nachricht aus SSP · Adventskalender Tür Nr. 2
Steuerzahler, die in naher Zukunft den Kauf einer Immobilie in Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein oder Niedersachsen planen, sollten den Notarvertrag unbedingt noch im Jahr 2013 unterzeichnen. Denn in diesen Bundesländern steigt am 1. Januar 2014 der Grunderwerbsteuersatz.
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26.11.2013 · Fachbeitrag aus SSP · Steuerticker
Im „Steuerticker“ bieten wir Ihnen die wichtigsten steuerlichen Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben im Überblick.
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26.11.2013 · Fachbeitrag aus SSP · Werbungskosten
Machen Sie nachträgliche Schuldzinsen für eine Immobilie, die Sie bis zum Verkauf vermietet hatten, unbedingt auch dann als Werbungskosten geltend, wenn sich die Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs außerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist befand. Sie haben nämlich das FG Niedersachsen auf Ihrer Seite, es befürwortet den Werbungskostenabzug.
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26.11.2013 · Fachbeitrag aus SSP · Einnahmen-Überschussrechnung
Vergisst ein Selbstständiger, der seinen Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, versehentlich im EÜR-Formular die ans Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer als Betriebsausgabe anzugeben, kann er diesen Fehler dem Finanzamt in die Schuhe schieben. Folge: Das Finanzamt muss den fehlerhaften Steuerbescheid selbst dann zugunsten des Selbstständigen korrigieren, wenn die Einspruchsfrist schon abgelaufen ist. Das hat der BFH klargestellt.
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26.11.2013 · Fachbeitrag aus SSP · Verluste
Wer Verluste aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit geltend macht, muss wissen, dass das Finanzamt hier sehr genau hinschaut. Eine finanzamtsinterne Verfügung zeigt, wie die Beamten prüfen, ob eine Einkunftserzielungsabsicht besteht. Ziehen Sie daraus die richtigen Lehren und stellen Sie sicher, dass Ihnen der Verlustabzug nicht wegen des Vorwurfs der Liebhaberei verwehrt wird.
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26.11.2013 · Fachbeitrag aus SSP · Kindergeld
Viele Eltern liegen mit den Familienkassen im Clinch, weil diese Kindergeldzahlungen bei einem dualen Studium einstellen, wenn das Ende der Ausbildung und des Studiums zeitlich auseinanderfallen. Das FG Münster hat sich jetzt aber auf die Seite der Eltern gestellt.
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26.11.2013 · Fachbeitrag aus SSP · Kindergeld
Der Kindergeldanspruch verlängert sich über das 25. Lebensjahr hinaus um längstens drei Jahre, wenn Ihr Kind freiwilligen Wehrdienst geleistet hat. Die Dreijahresverlängerung gilt selbst dann, wenn das Kind bereits während des Wehrdienstes ein Studium aufgenommen hat und in dieser Zeit Kindergeld gezahlt wurde. Das hat der BFH entschieden.
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