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    30.04.2024 · Nachricht aus VB · Gesetzesänderung

    Verwaltungsleistungen im Rahmen der Freiwilligendienste: Entgelte gehören in den Zweckbetrieb

    Mit dem Wachstumschancengesetz (Abruf-Nr. 240514) ist die Nr. 16 aus dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 64 aufgehoben worden. Folge: Die entgeltliche Übernahme von Verwaltungstätigkeiten durch Einsatzstellen, Zentralstellen und Träger des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) werden nicht mehr als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb behandelt, sondern als Zweckbetrieb.  > lesen

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    16.04.2024 · Fachbeitrag aus AStW · Europäischer Gerichtshof

    Kindererziehungszeiten im EU-Ausland sind bei der inländischen Rente zu berücksichtigen

    Wer seine Kinder in einem anderen EU-Land erzieht, kann diese Erziehungszeiten grundsätzlich bei der Rente in seinem Heimatland anrechnen lassen. Nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH (C-283/21) kann das zu einer höheren Rente im Inland führen.  > lesen

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    02.08.2024 · Nachricht aus MBP · Außergewöhnliche Belastungen

    Unterhaltsleistungen: Höhe des Schonvermögens ist zumindest bis 2019 nicht zu beanstanden

    Der BFH (29.2.24, VI R 21/21, Abruf-Nr. 242102 ; PM Nr. 28/24 vom 20.6.24) hat entschieden, dass Unterhaltsleistungen nur dann als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 S. 1 EStG abziehbar sind, wenn das Vermögen des Unterhaltsempfängers 15.500 EUR (Schonvermögen) nicht übersteigt. Zudem hat er klargestellt, dass die monatlichen Unterhaltsleistungen nicht in die Vermögensberechnung einzubeziehen sind.  > lesen

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    05.04.2024 · Nachricht aus MBP · Löhne und Gehälter

    Darlehen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz: Teilerlass führt zu Arbeitslohn

    Der BFH (23.11.23, VI R 9/21, Abruf-Nr. 239751 ; PM Nr. 8/24 vom 15.2.24) hat entschieden, dass ein teilweiser Darlehenserlass bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt.  > lesen

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    04.07.2024 · Nachricht aus MBP · Einkommensteuer

    Verbraucherdarlehensvertrag: Rückabwicklung löst keine ESt aus

    Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf löst keine Einkommensteuer aus. Der Nutzungsersatz ist weder ein Kapitalertrag i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG noch handelt es sich um sonstige Einkünfte i. S. des § 22 Nr. 3 EStG (BFH 7.11.23, VIII R 7/21, Abruf-Nr. 240444 ; BFH, PM Nr. 16/24 vom 21.3.24).  > lesen

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