28.09.2023 ·
Sonderausgaben aus VB · Downloads · Steuern und Finanzen
Bei Betriebs- und Sozialversicherungsprüfungen geht es für jeden Vereinans „Eingemachte“. Gerade bei der SV-Prüfung haben Vereine aller Art zuletzt viele Gerichtsverfahren verloren und hohe Summen nachzahlen müssen.
VB nimmt das zum Anlass, Sie in dieser Sonderausgabe mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut zu machen und Ihnen Handlungsempfehlungen zu geben, wie Sie sich proaktiv (durch geeignete Vertragsgestaltungen) vorbereiten, um SV-Prüfungen unbeschadet zu überstehen. > lesen
05.09.2023 · Fachbeitrag aus VB · Übungsleiter-/Ehrenamtsfreibetrag
Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26 und 26a EStG setzen voraus, dass die Tätigkeiten nebenberuflich bei einem begünstigten Arbeitgeber ausgeübt werden. Beim Übungsleiterfreibetrag sind zudem nur pädagogische, künstlerische und pflegerische Tätigkeiten begünstigt. Die Nachweise, dass diese Voraussetzungen vorliegen, muss der Verein erbringen. Das lehrt eine Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt. VB zeigt Ihnen, wie Sie den Nachweis erbringen.
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05.09.2023 · Fachbeitrag aus VB · Sozialversicherungspflicht
300.000 Euro mehr oder weniger im Vereinssäckel – Darum ging es in einem Verfahren vor dem LSG Berlin-Brandenburg. Im Zentrum stand die Frage, ob die Vorstandsvergütungen auch der Sozialversicherungspflicht unterlagen oder ob die Vorstandsmitglieder selbstständig tätig waren. Die unerfreuliche Entscheidung des LSG ist für alle Vereine relevant, weil sich das LSG darin ausführlich mit der generellen rechtlichen Einordnung der Vorstandstätigkeit befasst hat.
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03.02.2022 · Fachbeitrag aus VB · Einkommensteuer
Fahrzeiten von Profi-Sportmannschaften, die zu Auswärtsterminen im Mannschaftsbus reisen, können zur Arbeitszeit der Sportler und Betreuer gehören. Zahlt der Arbeitgeber für die Beförderungszeiten einen Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, ist dieser steuerfrei. Diese Auffassung vertritt nach dem FG Düsseldorf nun auch der BFH.
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01.08.2023 · Fachbeitrag aus VB · Sozialversicherung
Betreuungstätigkeiten, die ein Verein vermittelt und mit den Betreuern abrechnet, können selbstständig ausgeübt werden. Unter welchen Maßgaben das der Fall ist, zeigt eine Entscheidung des LSG Hamburg.
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