Die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit mit dem Zusatzzeichen „Montag bis Freitag, 7.00 – 17.00 h“ und dem weiteren Schild „Vorsicht Kinder“ gilt auch an gesetzlichen Feiertagen. So entschied es das OLG Saarbrücken (26.6.18, Ss RS 13/2018 (28/18 OWi), Abruf-Nr. 206785 ).
Das OLG Hamm hat sich mit der Frage der Besorgnis der Befangenheit des (Berufungs)Richters befasst, der außerhalb der Hauptverhandlung Gespräche mit dem Verteidiger geführt hat (11.10.18, 3 RVs 32/18, Abruf-Nr.
Der erkennende Richter muss das von ihm verfasste schriftliche Urteil unterschreiben (§ 275 Abs. 2 S. 1 StPO). Darauf weisen die OLG immer wieder hin, zuletzt das OLG Braunschweig (13.11.18, 1 Ss 60/18, Abruf-Nr. 206362 ).
Bei der Verteidigung gegen den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort spielt die Frage nach dem „öffentlichen Verkehrsraum“ in der Praxis immer wieder eine Rolle. Dazu hat jetzt noch einmal das AG ...
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Die verjährungsunterbrechende Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit des Betroffenen (§ 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 OWiG) erfordert eine willensgetragene Entscheidung der Verwaltungsbehörde. Ein auf der Aktenlage beruhender Irrtum der Verwaltungsbehörde über die Abwesenheit des
Betroffenen steht der Verjährungsunterbrechung nicht entgegen. Das sind die Kernaussagen des OLG Karlsruhe (19.9.18, 2 RB 7 Ss 498/18, Abruf-Nr. 205465 ).