Das OLG Saarbrücken hat in einem Beschluss vom 15.10.19 (Ss Bs 59/2019 (62/19 OWi), Abruf-Nr. 212086 ) zum Beginn der Frist für die Begründung der Rechtsbeschwerde gegen eine im Beschlussverfahren (§ 72 OWiG) ergangene Entscheidung Stellung genommen.
Das AG Schmallenberg befasst sich mit der Frage der Abkürzung/Aufhebung der nach § 69a StGB festgesetzten Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (29.7.19, 5 Cs-180 Js 97/19-33/19, Abruf-Nr. 212083 ).
Das BVerwG verneint neuerdings die Frage, ob schon der erstmalige „Drogenverstoß” eines gelegentlichen Konsumenten gegen das sog. Trennungsgebot verstößt und unmittelbar zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt.
Eine Geschwindigkeitsmessung durch Private ist unzulässig. Wird dennoch gemessen, ist das Ergebnis im Bußgeldverfahren gegen den Betroffenen nicht verwertbar. So entschied das AG Hanau (29.4.19, 50 OWi 2255 Js 15960/18, Abruf-Nr. 210279 ).
Kann ein an Epilepsie erkrankter Inhaber einer Fahrerlaubnis nicht darlegen, dass er über einen Mindestzeitraum anfallsfrei gewesen ist, ist ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Nicht selten wird in der Hauptverhandlung ein Beweisantrag gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 2 OWiG abgelehnt, weil er verspätet ist. Das BayObLG hat jetzt noch einmal ausgeführt, was dabei von Bedeutung ist (11.6.
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Nach § 25a StVG muss der Halter eines Kfz die Kosten des Verfahrens tragen, wenn bei einem Parkverstoß nicht ermittelt werden kann, wer den Verstoß begangen hat. Zu der Vorschrift ist auf zwei neuere Entscheidungen hinzuweisen.