04.10.2024 · Fachbeitrag aus VB · Arbeitsrecht
Auch Sportvereine mit nur geringfügig bezahlten Trainern sollten auf die Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses und die daraus resultierenden rechtlichen Folgen achten. Das zeigt ein Fall vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Gera.
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04.10.2024 · Fachbeitrag aus VB · Spendenrecht
Der Verkauf von Sachspenden kann eine interessante Einnahmequelle für gemeinnützige Einrichtungen sein. Vielfach ist es leichter, Sachspenden zu akquirieren als Geldspenden. Allerdings stellt Sie die Verwertung von Sachspenden vor Probleme. Eine Sammlung von Sachspenden für den Verkauf schließt nach Meinung der Finanzverwaltung den Spendenabzug aus. Und die Erlöse fallen regelmäßig in den steuerpflichtigen Bereich. Steuergünstigere Gestaltungen sind deshalb gefragt. VB liefert ...
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04.10.2024 · Fachbeitrag aus VB · Vereinsregister
Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sind weiter im chronologischen Auszug des Vereinsregisters vermerkt – unter Nennung des vollständigen Namens, Wohnorts und Geburtsdatums. Im Registerportal sind diese Daten im chronologischen Abdruck sogar frei zugänglich. Im Einzelfall kann ein ehemaliges Vorstandsmitglied aber verlangen, dass seine Daten gesperrt werden. Das hat der BGH klargestellt.
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04.10.2024 · Fachbeitrag aus VB · Satzungsgestaltung
Steuerbegünstigte Vereine müssen in ihren Satzungen die Vorgaben der Abgabenordnung (§§ 59, 60 AO) beachten (die sog. „formelle Satzungsmäßigkeit“). Wesentlicher Bestandteil dieser Satzungsvorgaben ist die Vermögensbindungsklausel (§§ 55 Abs. 1 Nr. 4 AO, 61 Abs. 1 AO). Entspricht die Satzung nicht den Vorgaben, besteht ein erhebliches Haftungsrisiko für den Verein, wie aktuelle Entscheidungen der Finanzgerichte zeigen. Erfahren Sie deshalb, welche Vorgaben Ihre Satzung in punkto ...
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04.10.2024 · Nachricht aus VB · Mitgliederversammlung
Hat das Registergericht Mitglieder zur Einberufung einer Mitgliederversammlung gemäß § 37 Abs. 2 BGB ermächtigt, kann der Vorstand dennoch vorher selbst eine Versammlung einberufen. Er muss die Versammlung aber rechtzeitig einberufen, d. h. bevor die per Minderheitenbegehren einberufene Versammlung stattfindet. Andernfalls muss er zwingende Gründe für die spätere Einberufung nachweisen. Das hat das OLG Hamm klargestellt.
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04.10.2024 · Nachricht aus VB · Satzungsrecht
Regelt die Satzung, dass ein Vorstand nur beschlussfähig ist, wenn eine bestimmte Anzahl von Vorstandsmitgliedern bei der Sitzung anwesend ist, bezieht sich das nur auf den amtierenden Vorstand. Treten Vorstandsmitglieder zurück, bilden die verbleibenden allein den Vorstand, so das OLG Karlsruhe. Regelt die Satzung also z. B., dass der Vorstand nur bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder beschlussfähig ist, werden lediglich die verbleibenden amtierenden Vorstandsmitglieder ...
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04.10.2024 · Nachricht aus VB · Umsatzsteuer
Das Hessische Finanzministerium hat Bedenken hinsichtlich der im Jahressteuergesetz 2024 geplanten – seit langem geforderten – Erweiterung der Steuerbefreiung im Sport. Es könne zu erheblichen Steuernachzahlungen bei betroffenen Vereinen kommen.
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04.10.2024 · Nachricht aus VB · Arbeitsrecht
Soziale Arbeit ist anders als karitative Arbeit nicht vom Tendenzschutz nach § 118 Abs. 1 S. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) erfasst. Diese Auffassung vertritt das LAG Niedersachsen. Betriebsräte können deshalb in einem Unternehmen mit dem Schwerpunkt „Soziale Arbeit“ uneingeschränkt agieren.
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04.10.2024 · Nachricht aus VB · Arbeitsrecht
Die Seminarplanung und der Vertrieb von Yoga-Produkten eines Yoga-Vereins haben nichts mit Religionsausübung zu tun. Deshalb gelten hier für die Mitarbeiter die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften – also auch der Mindestlohn. Das hat das BVerfG einem Yoga-Verein ins Stammbuch geschrieben (BVerfG, Beschlüsse vom 02.07.2024, Az. 1 BvR 2244/23 und 1 BvR 2231/23, Abruf-Nr. 242787 ).
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04.10.2024 · Nachricht aus VB · Gesetzesvorhaben
Der Bundesrat hat am 27.09.2024 beschlossen, den Gesetzentwurf über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit beim Deutschen Bundestag einzubringen. Die Initiative war vom Freistaat Bayern ausgegangen. Der Haftungsfreibetrag soll von 840 Euro auf 3.000 Euro angehoben werden. Er soll damit mit dem Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 S. 1 EStG „gleichlaufen“. Bisher greifen die haftungsrechtlichen Erleichterungen für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder nur, ...
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