Der Gläubiger verwirkt einen rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruch nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von 13 Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt (BGH 9.10.13, XII ZR 59/12, Abruf-Nr. 133891).
Die zivilprozessuale Hinweispflicht gemäß § 139 ZPO gilt auch im Verfahren nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (BGH 10.10.13, V ZB 181/12, Abruf-Nr. 133785 ).
Ist ein Anfechtungsgegner verurteilt worden, von seinem Recht an einem Grundstück gegenüber einem nachrangigen Grundpfandgläubiger keinen Gebrauch zu machen, kann dieser in der Zwangsversteigerung verlangen, dass das ...
Beantragt der Gläubiger die Zwangsversteigerung des Grundstücks auch wegen der Kosten der gegenwärtigen Rechtsverfolgung, umfasst der zu seiner Befriedigung erforderliche Betrag im Sinne des § 268 Abs. 1 BGB die von ihm verauslagten Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens (BGH 12.9.13, V ZB 161/12, Abruf-Nr. 133417 ).
Unsere Leserin Katy Klöß, Rechtsfachwirtin, Dresden, berichtet von einem Schuldner, der es nur beinahe geschafft hätte, sich der Vollstreckung zu entziehen.
Wird eine Drittauskunft über Konten des Schuldners an den Gläubiger übermittelt, müssen bereits geschlossene Konten geschwärzt werden. Dem Gläubiger sind allerdings Konten mit Verfügungsmacht des Schuldners ...
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Betragsmäßig in einem Vollstreckungsbescheid ausgewiesene Nebenforderungen sind bei der Berechnung der 500 EUR-Grenze im Sinne von § 755 Abs. 2 S. 2 HS 1 ZPO zu berücksichtigen (AG Augsburg 26.8.13, 1 M 6899/13, Abruf-Nr. 133802 ).