In der Praxis der Unterhaltsvollstreckung bei einer Lohnpfändung gemäß § 850d ZPO bestehen immer wieder Probleme, wenn es darum geht, die Kosten der Unterkunft des Schuldners zu bemessen (§ 850d Abs. 1 S. 2 ZPO). Insbesondere trifft dies auf Fälle zu, in denen der Schuldner nicht allein wohnt, sondern mit weiteren Personen zusammenlebt. Der BGH hat hierzu nun Klartext gesprochen.
In manchen Fällen ist es ratsam, dass sich Anwälte erst einmal an die Vollstreckung „herantasten“, indem sie Teilforderungen vollstrecken. So halten sie insbesondere die Kosten für den Gläubigermandanten gering.
Seit Inkrafttreten des amtlichen Gerichtsvollzieherformulars zum 1.4.16 berichteten Leser immer wieder über Unsicherheiten, wann und wie das Formular in Fällen einer Zug-um-Zug-Vollstreckung zu nutzen ist.
In der Praxis – vor allem in familienrechtlichen Verfahren – kommt es oft vor, dass sog. Mischfälle zu vollstrecken sind. Hierbei handelt es sich um Fälle, in denen der Schuldner sowohl bestimmte Auskünfte (z. B. über Einkünfte aus selbstständiger bzw. unselbstständiger Tätigkeit, aus Vermietung oder Verpachtung) erteilen und darüber hinaus bestimmte Unterlagen (z. B. Einkommensnachweise, Steuerunterlagen) herausgeben muss. Hier stellt sich die Frage: Wird nach § 888 ZPO oder gemäß § 883 ZPO oder ...
Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Der Gläubiger möchte wegen einer Forderung von 500 EUR die Mietkaution und die Spareinlage des Schuldners pfänden. Da die Kaution (1.000 EUR) und die Spareinlage (3.
Der BGH hat entschieden: Ein auf Pfändung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen bei einer Lebensversicherungsgesellschaft gerichteter PfÜB, der die gepfändeten Forderungen nur abstrakt-generell ohne Bezug auf ...
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In der Praxis bestehen Schwierigkeiten dabei, die Addition privater und gesetzlicher Renten mittels des amtlichen PfÜB-Formulars richtig zu
beantragen. Der folgende Beitrag gibt Hilfestellungen.