Pfändbare Ansprüche hinsichtlich Miet- und Pachtforderungen haben
eine hohe Praxisrelevanz. In diesem Zusammenhang sehen viele Formularverträge ein Übernahmerecht des Vermieters für Einrichtungen des Mieters vor, verbunden mit einem „angemessenen finanziellen Ausgleich“,
sofern dieser kein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat. Insofern besteht hier gegebenenfalls eine weitere Forderung, die der Pfändung
unterliegt.
Durch Beschluss vom 7.6.18 (I ZB 117/17, Abruf-Nr. 202569 ) hat der BGH einen kuriosen Fall entschieden: Die Richter verneinten, dass der Schuldner gegen sich selbst vollstrecken darf. Einen Antrag auf Androhung von ...
Teilungsversteigerungsverfahren erleben zurzeit einen wahren Boom. Da solche Verfahren mitunter teuer sein können, sollten Rechtsanwälte in diesem Zusammenhang die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe ...
Ein Fall aus der Praxis: Gläubiger G. hat das Arbeitseinkommen des Schuldners S. beim Arbeitgeber D. (Drittschuldner) gepfändet. D. zahlt nicht und erteilt zunächst auch keine Drittschuldnererklärung. Erst nach mehrmaliger Aufforderung erteilt er schließlich die Auskunft und übersendet die Gehaltsabrechnungen des S. Diese weisen aufgrund rückwirkender Tariferhöhung eine Gehaltserhöhung als Nachberechnung aus. Hierdurch ergibt sich pfändbares Einkommen des S. D. hat die Pfändung jedoch nicht ...
In der Praxis herrscht Unsicherheit darüber, ob Gläubiger bei einem gegen Sicherheitsleistung erlassenen Urteil neben den in § 720a ZPO zulässigen Vollstreckungsmaßnahmen auch eine Vorpfändung beantragen können.
Zug-um-Zug-Urteile und die daraus folgende Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher gemäß § 756 ZPO oder durch das Vollstreckungsgericht gemäß § 765 ZPO spielen in der Praxis eine große Rolle.
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