Bereits mehrfach haben wir über die Problematik des Entstehens und der Erstattungsfähigkeit der anwaltlichen Vergütung von Drittauskünften
berichtet, nachdem der BGH zugunsten der Anwälte eine gesonderte Vergütung bejaht hat (vgl. VE 19, 26; 19, 61; 19, 104). Ein Leser hat der Redaktion hierzu eine aktuelle Entscheidung des LG Gießen zugesandt, in der es um die Frage geht, wann die anwaltlichen Gebühren für die Einholung von Drittauskünften entstehen.
Das OLG Hamm (19.3.19, 25 W 66/19, Abruf-Nr. 209633 ) hat entschieden, was eigentlich als selbstverständlich gelten muss: Weist der Gerichtsvollzieher den Schuldner schriftlich auf die Möglichkeit hin, die ...
In VE 16, 146, haben wir in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung beschrieben, wie Miet- und Pachteinkünfte zu pfänden sind. Diese Anleitung ist aber nicht in allen Fällen dieser Pfändung anzuwenden.
Freigabeanträge nach § 850k Abs. 4 ZPO spielen in der gerichtlichen Praxis eine große Rolle. Immer wieder fällt dabei auf, dass Gerichte pauschal Beträge freigeben, ohne hierbei korrekt die Voraussetzungen dafür ...
Der BGH hat entschieden: Der Anspruch auf Erteilung einer Lohnabrechnung stellt einen unselbstständigen Nebenanspruch dar, wenn es der Abrechnung bedarf, um den Anspruch auf Lohnzahlung geltend machen zu können (VE ...
Der BGH hat entschieden: Gläubiger können durch klarstellenden
Beschluss des Vollstreckungsgerichts verlangen, dass der Unterhaltsberechtigte bei der Berechnung des pfändbaren Betrags nach § 850c Abs.
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Pfänden Gläubiger das P-Konto des Schuldners, lässt sich der Schuldner dann ärztlich behandeln und reicht die Arztrechnungen zwecks Erstattung bei seiner privaten Krankenversicherung ein, zahlt diese den Erstattungsbetrag meist nicht direkt an den Arzt, sondern auf das P-Konto des Schuldners. Damit droht aus Schuldnersicht die Auszahlung an den Gläubiger. Können Schuldner das verhindern? Und was können Gläubiger tun?