Wir haben in „Vollstreckung effektiv“ schon lange die Auffassung vertreten, dass das Einholen von Drittauskünften gemäß § 802l ZPO für Rechtsanwälte eine gesonderte gebührenrechtliche Angelegenheit darstellt, die eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG entstehen lässt. Der BGH hat sich jetzt dieser Ansicht angeschlossen.
In der Praxis spielen Kostenfestsetzungsanträge gemäß § 788 ZPO eine große Rolle. Dennoch werden hier oft Fehler gemacht, die leicht zu vermeiden sind.
Der Gerichtsvollzieher darf aufgrund des Vollstreckungsauftrags und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung die gegenwärtigen Anschriften sowie Angaben zur Haupt- und Nebenwohnung des Schuldners bei der ...
Der BGH hat 2005 entschieden: Die zulässige Pfändung der Ansprüche eines Schuldners aus den Registrierungsverträgen mit der DENIC eG auf Aufrechterhaltung der Registrierung sowie auf Umregistrierung umfasst alle ...
Im Rahmen von Drittauskünften nach § 802l Abs. 1 Nr. 2 ZPO (Bankverbindungen) liest man immer wieder, dass der Schuldner „wirtschaftlich
Berechtigter“ ist. Ein Leser fragt: Was kann ich als Vertreter eines ...
Das BMJV hat einen Entwurf eines „Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz–PKoFoG)“ ...
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Es kommt immer wieder vor, dass der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel gegen Ehegatten als Gesamtschuldner besitzt und beide arbeiten. Es stellt sich dann oft die Frage, ob beide Schuldnereinkünfte addiert werden können.