01.07.2001 · Fachbeitrag ·
Eidesstattliche Versicherung
Hat der Gläubiger glaubhaft gemacht, dass der
Schuldner nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Vermögen
erworben oder ein bestehendes Arbeitsverhältnis aufgelöst
hat, kann dieser unter den Voraussetzungen des § 903 ZPO vor
Ablauf der Drei-Jahres-Frist verpflichtet werden, die eidesstattliche
Versicherung erneut abzugeben. Der folgende Beitrag erläutert,
welche Voraussetzungen hierbei zu beachten sind.
01.07.2001 · Fachbeitrag ·
Immobiliarversteigerung
Mit dem Zuschlag in der Zwangsversteigerung
erwirbt der Ersteher gemäß § 90 Abs. 1 ZVG das Eigentum
an der versteigerten Immobilie. Trotz des Eigentumsübergangs kann
er die Immobilie aber häufig nicht nutzen, ...
01.06.2001 · Fachbeitrag ·
Anwaltsgebühren
Der Anwalt gefährdet bei einem zu frühen
Tätigwerden im Zwangsvollstreckungsverfahren die Anerkennung
seiner Gebühren als notwendige Kosten der Vollstreckung. Denn dem
Schuldner muss nach einem Beschluss des ...
01.06.2001 · Fachbeitrag ·
Der praktische Fall
Frage: Der
verheiratete Schuldner S. hat von dem pfändbaren Teil seines
zukünftigen Arbeitseinkommens von 3.209 DM netto u.a. in
anfechtbarer Weise einen Betrag von zukünftig monatlich 400 DM an
sein einziges Kind K. vor Erlass und Zustellung eines Pfändungs-
und Überweisungsbeschlusses des Gläubigers G. 1 an seinen
Arbeitgeber abgetreten. Danach pfändet ein weiterer Gläubiger
G. 2 das Arbeitseinkommen. Wer kann welchen Anteil am pfändbaren
Teil des Arbeitseinkommens erhalten?
01.06.2001 · Fachbeitrag ·
Eidesstattliche Versicherung
Die eigentliche Zwangsvollstreckung beginnt
für den Gläubiger häufig erst bei Vorliegen eines
Vermögensverzeichnisses im Rahmen einer vom Schuldner geleisteten
eidesstattlichen Versicherung. Hierdurch kann der ...
01.06.2001 · Fachbeitrag ·
Checkliste
In „Vollstreckung effektiv“ 5/01, 62
ff., wurde die Möglichkeit der Verfahrensbeschleunigung durch eine
Arrestvollstreckung dargelegt. Die folgende Checkliste fasst die neun
wichtigsten Einzelheiten zusammen, ...
01.06.2001 · Fachbeitrag ·
Von Lesern für Leser
In „Vollstreckung effektiv“ 6/00, 72,
hatten wir Ihnen erläutert, dass Wohngeld wie Arbeitseinkommen
gepfändet werden und mit anderen Sozialleistungen, wie zum
Beispiel Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe etc., zusammengerechnet
werden kann. Dieser Ansicht hat sich nunmehr auch das LG Mainz durch
Beschluss vom 2.5.01, Az: 8 T 306/99, n.v., unter Berufung auf die in
„Vollstreckung effektiv“ dargelegten Gründe
angeschlossen. Dies teilte uns soeben Frau Vorsitzende Richterin am LG
Woog, Mainz, mit.