· Fachbeitrag · Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
Insolvenzverwalter muss Überschuldung nicht ungefragt anzeigen
| Der VR muss die maßgeblichen Fragen an den VN vor Abschluss des Versicherungsvertrags stellen, um sein Aufklärungsinteresse zu wahren. Tut er dies nicht, kann er dem VN nicht vorhalten, dieser hätte ihn ungefragt einen für die Risikoeinschätzung wichtigen Umstand mitteilen müssen. |
Das stellte das LG Köln (18.4.11, 24 O 300/10, Abruf-Nr. 121567) im Fall eines Insolvenzverwalters fest. Dieser täusche nicht arglistig, wenn er nicht ungefragt seine Überschuldung offenlege.
Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 91 | ID 33599650