Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Entschädigungsgrenzen

    Entschädigungsgrenzen als Risikobegrenzung

    von RiOLG a.D. und RA Dr. Dirk Halbach, Köln

    Bei der Regelung zu den Entschädigungsgrenzen in § 19 Nr. 3 VHB 92 handelt es sich nicht um eine verhüllte Obliegenheit, sondern um eine Risikobegrenzung (LG Dortmund 15.1.15, 2 O 254/14, Abruf-Nr. 144478).

     

    Sachverhalt

    Der VN unterhält eine Hausratversicherung mit dynamischer Summenanpassung für sein Einfamilienhaus. Grundlage des Versicherungsvertrags sind u.a. die VHB 92 des VR. Versichert ist der gesamte Hausrat zum Neuwert. Vereinbart wurde zudem, dass „Wertsachen ( ... ) gemäß § 19 Nr. 2 VHB 92 bis 20 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert“ sind. In den VHB 92 wurde in § 19 Folgendes vereinbart:

     

    „§ 19 Entschädigungsgrenzen für Wertsachen einschließlich Bargeld