· Fachbeitrag · Haftpflichtversicherung
Ausschluss und Wiedereinschluss bei Klauseln zum Versicherungsschutz für den Betriebsinhaber
| Ausschluss, Wiedereinschluss ‒ in Haftpflichtsachen ist oft schwer zu bestimmen, was denn nun wirklich versichert ist. Mit einer entsprechenden Fallgestaltung musste sich das OLG Hamm beschäftigen. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Die Richter am OLG Hamm entschieden (7.11.18, 20 U 107/17, Abruf-Nr. 207862): Der Wiedereinschluss in der von einer GmbH genommenen Haftpflichtversicherung für gegenseitige gesetzliche Haftpflichtansprüche
- zwischen Betriebsangehörigen (Ihre gesetzlichen Vertreter, Personen, die mit der Leitung oder Beauftragung des versicherten Betriebs betraut sind, Mitglieder des Aufsichtsrats oder sonstiger Aufsichtsgremien, z.B. Beiräte) sowie deren Angehörigen wegen Personen- oder Sachschäden, wenn der Betriebsangehörige für das den Anspruch auslösende Ereignis im Betrieb keine Verantwortung/Mitverantwortung zu tragen hat (Spiegelstrich 2);
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