· Fachbeitrag · Kfz-Haftpflichtversicherung
Nachweis der Arglist bei Unfallflucht
von VRiOLG a.D. Hellmut Münstermann, Aachen
Arglist verlangt über das vorsätzliche Verletzen der Aufklärungsobliegenheit hinaus, dass der VN bzw. der mitversicherte Fahrer mit der Unfallflucht einen gegen die Interessen des VR gerichteten Zweck verfolgt und weiß, dass sein Verhalten die Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (LG Bonn 15.11.12, 6 S 63/12, Abruf-Nr. 132532). |
Sachverhalt
Der VR macht gegen die Bekl. als Rechtsnachfolgerin ihres verstorbenen Ehemanns Regressansprüche wegen eines Unfallschadens geltend. Der Ehemann beschädigte mit seinem Pkw ein parkendes Fahrzeug, Schadenhöhe 1.777 EUR. Nachdem er ausgestiegen und die Schäden an beiden Fahrzeugen angesehen hatte, verließ er die Unfallstelle. Er meldete sich erst nach 10 Tagen bei der Polizei, als er von Ermittlungen Kenntnis erlangt hatte.
Der VR hält sich wegen Verkehrsunfallflucht für leistungsfrei. Das AG hat der Klage stattgegeben. Die Berufung der Bekl. hatte Erfolg.
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