· Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung
Das Sachverständigen-Verfahren entfällt: Setzen Sie Ansprüche jetzt einfacher durch
| Eine Änderung im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat zur Folge, dass das Sachverständigenverfahren in der Kaskoversicherung als den VN verpflichtende Regelung unzulässig geworden ist. Darüber haben wir Sie bereits informiert ( VK 17, 13 ). Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV hat auf die Gesetzesänderung reagiert. In der aktuellen Fassung der Musterbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) hat er die Klausel zum Sachverständigenverfahren angepasst. |
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Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder über den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten kann auf Ihren Wunsch vor Klageerhebung ein Sachverständigenausschuss entscheiden. … Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.“ |
Diese Variante hat der GDV seinen Mitgliedsunternehmen im Juli 2016 zur Verfügung gestellt. Damit bestätigt er im Ergebnis die Auffassung von VK, dass der Zwang zum Sachverständigenverfahren aufgrund des AGB-Rechts unwirksam ist.
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