· Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung
Diese Beweisanforderungen gelten beim Kfz-Teile-Diebstahl
von VRiOLG a.D. Hellmut Münstermann, Aachen
Die von der Rechtsprechung gewährten Beweiserleichterungen beim Kfz- Diebstahl (VN: Hinreichende Wahrscheinlichkeit; VR: Erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung) gelten entsprechend für die Entwendung von Teilen eines abgestellten Kfz. Der VN muss beweisen, dass das Fahrzeug unbeschädigt abgestellt und beschädigt wieder aufgefunden wurde (OLG Hamm 8.2.12, 20 U 172/11, Abruf-Nr. 121399). |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Der VN nimmt den VR aus der Kaskoversicherung auf Entschädigung wegen eines Teilediebstahls in Anspruch. Behauptet wird der Diebstahl beider Vordersitze und des Navigationsgeräts aus seinem Pkw.
Das LG hat die Klage abgewiesen. Die Berufung des VN hatte keinen Erfolg.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,10 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig