· Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung
Wird Auslesen der Fahrzeugdaten verweigert, ist der VR leistungsfrei
| Wie weit gehen die Obliegenheiten des VN bei der Schadensaufklärung des VR? Von dieser Frage hängt in manchen Fällen die Entschädigungsleistung ab. In einem Rechtsstreit vor dem OLG Köln ging es dabei um die Frage, ob der VR die Fahrzeugdaten auslesen darf, um damit einen Unfall zu rekonstruieren. |
1. VN will Fahrzeugdatenspeicher nicht auslesen lassen
In dem Fall war der Audi A8 des VN bei einem Alleinunfall bei Schneeregen stark beschädigt worden. Für den VR ergaben sich Ungereimtheiten. Er wollte daher den Unfall rekonstruieren und dazu auch den Fahrzeugdatenspeicher auslesen. Der VN verweigert jedoch seine Zustimmung hierzu. Er sah einen erheblichen Eingriff in seine Privatsphäre und einen Verstoß gegen den Datenschutz. Der VR lehnte daraufhin eine Regulierung des Schadens ab.
2. OLG Köln sieht Verstoß gegen Obliegenheitspflichten
Das OLG Köln gab dem VR recht (8.7.20, 9 U 111/20, Abruf-Nr. 219880) und bestätigte damit die erste Instanz. Der VN hat objektiv und auch subjektiv, nämlich vorsätzlich, gegen seine Obliegenheit aus E.1.3 S. 2, 5. Spiegelstrich AKB verstoßen, wonach er im Rahmen der bestehenden Aufklärungsobliegenheit dem VR Untersuchungen zu den Umständen des Schadenereignisses und zur Leistungspflicht ermöglichen muss, soweit ihm dies zumutbar ist.
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