· Nachricht · Kfz-Versicherung
Fehlende Redlichkeit des VN
| Die für den Beweis des äußeren Bildes eines versicherten Diebstahl entscheidende Glaubwürdigkeit des VN kann auch durch Unredlichkeiten infrage gestellt sein, die in keinem Bezug zu dem umstrittenen Versicherungsfall stehen. Solche Tatsachen müssen aber feststehen, d. h. unstreitig oder bewiesen sein. |
Hierauf wies das OLG Dresden hin (28.2.22, 4 U 2654/21, Abruf-Nr. 234333). In dem entsprechenden Fall war der VN bereits früher rechtskräftig wegen Betrugs in einer zum Versicherungsfall vergleichbaren Fallgestaltung verurteilt worden. Das hat dem OLG ausgereicht, um die Redlichkeit entfallen zu lassen. Die Beweiswürdigung kam daher zu dem Ergebnis, dass dem VN mangels Redlichkeit der erforderliche Nachweis für das äußere Bild eines Diebstahls nicht gelungen ist.