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  • 05.01.2022 · Nachricht · Streitwert

    Krankentagegeldversicherung: Streitwert richtet sich nach geschuldeter Leistung

    | Der Streitwert der Klage auf Feststellung des Fortbestands einer Krankentagegeldversicherung bemisst sich nicht nach dem dreieinhalbjährigen Betrag der geschuldeten Prämie, sondern nach dem Wert der geschuldeten Leistung (OLG Dresden 8.7.21, 4 W 431/21, Abruf-Nr. 225063 ). |