· Fachbeitrag · Unfallversicherung
Ist ein Rückhandschlag beim Tennis als erhöhte Kraftanstrengung unfallversichert?
von RA Marc O. Melzer, FA Medizin-, Sozial- und VersR, Bad Lippspringe
(LG Potsdam 7.2.14, 4 O 240/13, Abruf-Nr. 145298) |
Sachverhalt
Der Kläger begehrt für seine mitversicherte Ehefrau eine Invaliditätsentschädigung aus einer privaten Unfallversicherung. Der Versicherung liegen die Versicherungsbedingungen GUB 2005-04/05 zugrunde. Nach Ziffer 1.4.1 der GUB gilt als Unfall auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder gerissen werden.
Bei einer MRT am 29.4.11 wurde bei der Ehefrau eine Teilruptur der Rotatorenmanschette der rechten Schulter festgestellt. Trotzdem bestritt sie im Juni 2011 ein Tennismatch. Dabei verspürte sie bei einem Rückhandschlag einen Schmerz. Tatsächlich wurde bei einer anschließenden Arthroskopie der rechten Schulter eine komplette Ruptur der Rotatorenmanschette festgestellt. Als Ursache der Komplettruptur müsse der Rückhandschlag angenommen werden. Die rechte Schulter ist dauerhaft nicht mehr voll belastbar.
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