Der VR ist wegen arglistiger Täuschung durch den VN leistungsfrei, wenn die Angaben des VN zum Betrieb eines Industriestaubsaugers als Brandursache durch einen Sachverständigen widerlegt sind. So entschied es das OLG Naumburg.
Bei einem Leitungswasserschaden durch Frostaufplatzungen im leer
stehenden Gebäude kann der VR seine Leistung im Einzelfall wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls um 75 % kürzen.
Der VR kann den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn der VN bei Abschluss der Cyberversicherung falsche Angaben macht. Folge ist, dass der Schaden durch den Hackerangriff nicht vom VR bezahlt werden muss.
Bei einem unterirdisch verlaufendes Rohr, in das eine offene Rinne entwässert, handelt es sich nicht um ein Ableitungsrohr der Wasserversorgung im Sinne der Versicherungsbedingungen. So entschied es das LG Wuppertal.
Der Erwerber eines bebauten Grundstücks hat schon in der Zeit zwischen Gefahrübergang und Eigentumserwerb ein versicherbares Sacherhaltungsinteresse. Dieses kann er dadurch versichern, dass er mit eigenen Rechten und ...
Der VR kann seine Leistung vollständig kürzen, wenn der VN bei einem Wasserschaden in einem nicht genutzten Gebäude nicht alle Wasser führenden Anlagen und Einrichtungen abgesperrt, entleert und entleert gehalten ...
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Der VN genügt seiner Beweislast für einen bedingungsgemäßen Diebstahl versicherter Sachen bereits, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist. Dazu gehört, dass die als gestohlen gemeldeten Sachen vor dem behaupteten Einbruch vorhanden und nachher unauffindbar waren. Die Vorlage unvollständiger und nicht nachvollziehbarer Listen entspricht nicht den Anforderungen. So entschied es das OLG München.