· Fachbeitrag · Gebäudeversicherung
Leistungsfreiheit wegen arglistiger Täuschung durch Gutachten über die Neuwertentschädigung
von RiOLG Dr. Dirk Halbach, Köln
(OLG Köln 7.2.12, 9 U 61/11, Abruf-Nr. 121879) |
Sachverhalt
Die Parteien streiten um die Entschädigungszahlung aus einem Gebäudeversicherungsvertrag wegen eines Brandschadens. Die Klägerin klagt aus abgetretenem Recht. Der VN war Mieter einer Werkshalle. Der VR erteilte eine vorläufige Deckungszusage in der Gebäudeversicherung befristet bis 17.6.08. Am 3.6/4.6.08 kam es zu einem Brand in der Halle, wobei das Gebäude erheblich beschädigt wurde. Die Vertragsparteien einigten sich auf die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens zur Ermittlung der Höhe des Schadens und der Instandsetzungskosten. Die Sachverständigen ermittelten einen Zeitwertschaden von 200.970 EUR netto, sowie einen Neuwertschaden von 261.000 EUR netto. Enthalten waren u.a. Kosten für die vollständige Demontage und Einbau der Dacheindeckung und von drei Stahlbindern.
In der Folgezeit wurde die Halle durch die Klägerin neu errichtet. Dabei wurden allerdings teilweise Arbeiten nicht ausgeführt. Die Klägerin demontierte und erneuerte nur 350 qm Dachfläche und ersetzte die drei Stahlbinder nicht durch neue, sondern führte an den vorhandenen Sandstrahl- und Malerarbeiten aus.
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