· Fachbeitrag · Kurz informiert
Wasserschaden: VR darf Unternehmer nicht vorschreiben
| Ist der VR für einen Wasserschaden einstandspflichtig, muss der VN grundsätzlich nicht ein vom VR ausgewähltes Unternehmen beauftragen. Er darf die Schadensbeseitigung auch einem Unternehmen seiner Wahl überlassen. |
Hierauf wies das OLG Schleswig-Holstein (19.7.11, 6 U 70/10, Abruf-Nr. 112690) in einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit hin.
PRAXISHINWEIS | Zu berücksichtigen sind zwei Ausnahmen:
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Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 163 | ID 29208790