· Fachbeitrag · Maschinenversicherung
Wann wird ein Getriebeschaden einer Windenergieanlage entschädigt?
von RiOLG a.D. Dr. Dirk Halbach, Köln
(OLG Köln 30.9.14, 9 U 232/11, Abruf-Nr. 144827) |
Sachverhalt
Der VN hatte beim VR eine Maschinen- und Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung für Windenergieanlagen abgeschlossen. Dem Versicherungsvertrag lagen die AMB 91, Fassung Dezember 1997, die AMBUB 94, Fassung Dezember 1997, Klausel 007 zu AMB 91 und Besondere Vereinbarungen zugrunde.
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§ 2 Nr. 1 AMB 91 „Der VR leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Schäden an versicherten Sachen. Unvorhergesehen sind Schäden, die der VN oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch ...
§ 2 Nr. 5 AMB 91 „Der VR leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden …
e) durch
Die Ausschlüsse gemäß bb) bis dd) gelten ferner nicht in den Fällen von Nr. 1 a) bis d); ob ein Konstruktionsfehler vorliegt, wird nach dem Stand der Technik zur Zeit der Konstruktion beurteilt, bei Bedienungs-, Material - oder Ausführungsfehlern nach dem Stand der Technik zur Zeit der Herstellung ... .“ |
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