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  • · Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung

    Eine Bodenabsenkung durch Austrocknung ist weder ein Erdfall noch ein Erdrutsch

    von RiOLG a.D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn

    | Eine durch Austrocknung des Bodens erfolgte Bodenabsenkung mit der Folge von Gebäudeschäden ist weder als Erdfall noch als Erdrutsch anzusehen. So entschied es das OLG Dresden. |

     

    Sachverhalt

    Der VN macht wegen Gebäudeschäden durch Absenkung des Bodens Ansprüche gegen den VR aus einer Wohngebäudeversicherung geltend. Das LG wies seine Klage ab.

     

    Entscheidungsgründe

    Die Berufung des VN hatte vor dem OLG Dresden keinen Erfolg (26.7.23, 1 U 520/23, Abruf-Nr. 237618). Zu Recht hat das LG die Klage abgewiesen.