· Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung
Eine Bodenabsenkung durch Austrocknung ist weder ein Erdfall noch ein Erdrutsch
von RiOLG a.D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn
| Eine durch Austrocknung des Bodens erfolgte Bodenabsenkung mit der Folge von Gebäudeschäden ist weder als Erdfall noch als Erdrutsch anzusehen. So entschied es das OLG Dresden. |
Sachverhalt
Der VN macht wegen Gebäudeschäden durch Absenkung des Bodens Ansprüche gegen den VR aus einer Wohngebäudeversicherung geltend. Das LG wies seine Klage ab.
Entscheidungsgründe
Die Berufung des VN hatte vor dem OLG Dresden keinen Erfolg (26.7.23, 1 U 520/23, Abruf-Nr. 237618). Zu Recht hat das LG die Klage abgewiesen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,10 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig