01.01.2022 · Fachbeitrag ·
Statusfeststellungsverfahren
Versteckt im unverdächtigen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist das sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellungsverfahren weitreichend reformiert worden. Mit dem neuen Verfahren will der Gesetzgeber Bürokratie abbauen. Zum 01.04.2022 treten wesentliche Änderungen des Statusfeststellungsverfahrens in Kraft. VVP fasst die Eckpunkte für Sie zusammen.
01.01.2022 · Fachbeitrag ·
Gesetzesänderungen
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die Sie, Ihre Abläufe im Vermittlerbetrieb sowie den Vertrieb beeinflussen. Die folgende Checkliste zeigt Ihnen, worauf Sie seit 01.01.
03.12.2021 · Nachricht ·
Urlaub
Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, dürfen Sie dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs berücksichtigen und entsprechend kürzen. Dies hat das BAG entschieden und damit die ...
24.11.2021 · Nachricht ·
Personalmanagement
Wer im Erholungsurlaub arbeitsunfähig erkrankt, dem werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Bei einer angeordneten Quarantäne können dagegen die Quarantänetage auf den Urlaub angerechnet werden und somit nicht wie Krankheitstage behandelt werden. Zu diesem Schluss gelangt jedenfalls das ArbG Neumünster.
24.11.2021 · Nachricht ·
Personalmanagement
Ein Arbeitgeber erhält keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn sein Arbeitnehmer während einer 14-tägigen häuslichen Absonderung gegen ihn einen Lohnfortzahlungsanspruch hat. Dies entschied ...
22.11.2021 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Eine Ausschlussklausel in AGB oder vorformulierten Vertragsbedingungen im Sinne von § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, nach der ausnahmslos alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, verfallen, wenn sie nicht ...
09.11.2021 · Nachricht ·
Personalmanagement
Auch in Vermittlerbetrieben werden immer wieder befristete Arbeitsverträge geschlossen. Doch Vorsicht! Ein befristeter Arbeitsvertrag, der von beiden Seiten nur in elektronischer Form unterzeichnet wird, genügt den Formvorschriften für eine wirksame Vereinbarung einer Befristung nicht. Er ist daher auf unbestimmte Zeit geschlossen. Dies hat das ArbG Berlin entschieden.