17.09.2021 · Nachricht ·
Entgeltfortzahlung
Am 01.10.2021 startet die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sollen von den behandelnden Ärzten nur noch digital an die Krankenkassen übermittelt werden.
Sie als Arbeitgeber können trotzdem mit zwei unterschiedlichen Dokumenten zum Beleg der Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten konfrontiert werden. Grund dafür ist eine Übergangsregelung für das vierte Quartal 2021.
17.09.2021 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Mitarbeiter sein Arbeitsverhältnis kündigt und am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben wird. Dies kann den Beweiswert der ...
15.09.2021 · Nachricht ·
Entgeltfortzahlung
Wird gegenüber einem arbeitsunfähig erkrankten Mitarbeiter Quarantäne angeordnet, schließt diese dessen Entgeltfortzahlungsanspruch nicht aus. Dies ist das Resümee einer Entscheidung des ArbG Aachen.
15.09.2021 · Nachricht ·
Wettbewerbsrecht
Ab dem 01.10.2021 tritt ein neuer § 7a UWG in Kraft, der vorschreibt, dass Sie Einwilligungen in Telefon-Werbung bei einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher dokumentieren und zudem fünf Jahre lang aufbewahren müssen. Diese Novellierung findet sich im „Gesetz für faire Verbraucherverträge“, das am 17.08.2021 im Bundesgesetzblat t veröffentlicht worden ist und ab dem 01.10.2021 gilt.
24.08.2021 · Fachbeitrag ·
Fort- und Weiterbildung
Zusätzlich zum Arbeitsvertrag schließen Sie oft eine Fort- und Weiterbildungsvereinbarung mit Ihren Mitarbeitern. Diese verpflichtet den Mitarbeiter, einen Teil der Kosten zurückzuzahlen, wenn er selbst kündigt.
01.08.2021 · Nachricht ·
Geringfügige Beschäftigung
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeits-Richtlinien mit Datum vom 26.07.2021 überarbeitet. Die neuen Richtlinien gelten spätestens ab 01.08.2021.
30.07.2021 · Fachbeitrag ·
Entgeltfortzahlung
Das Zusammentreffen von Arbeitsunfähigkeit und Quarantäne wirft immer wieder Fragen auf, wenn es um die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers geht. Das zeigt beispielhaft die folgende Leserzuschrift an VVP.