06.10.2020 · Nachricht ·
Bausparen
Zinsen aus einem Bausparvertrag sind zugeflossen, wenn sie dem Bausparguthaben zugeschlagen worden sind. Nicht zugeschlagen sind Bonuszinsen, die über die Laufzeit des Bausparvertrags auf einem separaten zu Informationszwecken geführten Bonuskonto angesammelt und erst bei Auszahlung des Guthabens auf das Bausparkonto umgebucht werden. So sieht es das FG Niedersachsen. Letztlich entscheiden muss aber der BFH.