17.05.2021 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Wie stellt sich die Situation dar, wenn sich der Versicherungsvermittler nicht auf die Akquise von Kunden beschränkt, sondern seine Tätigkeit um weitere Elemente anreichert? Ist die Leistung auch dann noch umsatzsteuerfrei? Der EuGH hat das zumindest für den Fall verneint, dass die Leistung des Assekuradeurs neben der Vermittlung auch die Bereitstellung und Verwaltung von Versicherungsverträgen umfasst. VVP beleuchtet die Auswirkungen des Urteils in der Praxis.
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14.05.2021 · Fachbeitrag ·
Maklervertrag
Klauseln, die die Zustimmung des Kunden bei einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank fingieren, sind unwirksam. Dies hat der BGH entschieden. Versicherungsmakler sollten diese Entscheidung ...
14.05.2021 · Nachricht · Lesererfahrungsaustausch
Immer wieder erreichen Urteile die VVP-Redaktion, die Leserinnen und Leser erstritten haben und zur Veröffentlichung einreichen. Dies ist erfreulich, stärkt es doch das Ziel von „VVP Versicherungsvermittlung ...
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12.05.2021 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Alle im Versicherungsvertrieb müssen sich 15 Stunden pro Jahr weiterbilden. Das ist bekannt. Da die Aufsichtsbehörden – sprich die Industrie- und Handelskammern (IHK) – zurzeit sehr aktiv bei der Überprüfung ...
11.05.2021 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Sachbezüge, die Sie Ihren Mitarbeitern gewähren, sind steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn ihr Wert die Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro im Monat nicht übersteigt. Seit 01.01.2020 gilt eine Neuregelung für ...
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07.05.2021 · Nachricht ·
Kfz-Versicherung
Wenn es beim Kaskoschaden auf eine Abrechnung „Wiederbeschaffungswert minus Restwert“ hinausläuft, der Versicherungsnehmer aber in Eigenregie repariert und das Fahrzeug behält, darf auch beim Kaskoschaden nur ein ...
07.05.2021 · Nachricht ·
Arbeitgeberleistungen
Konnten Sie sich bisher noch nicht dazu entscheiden, Ihren Mitarbeitern eine steuerfreie „Corona-Prämie“ zu zahlen, die nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei ist, dann können Sie sich noch eine längere Überlegungszeit gönnen. Der Zeitraum für die Zuwendung steuerfreier Corona-Sonderzahlungen von insgesamt maximal 1.500 Euro wird bis zum 31.03.2022 verlängert. Dies hat der Bundestag am 05.05.2021 beschlossen. Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen.