03.02.2021 · Nachricht ·
Sozialversicherungspflicht
Ein GmbH-Gesellschafter, der kein Mehrheitsgesellschafter ist und nicht zum Geschäftsführer bestellt wurde, besitzt allein aufgrund seiner gesetzlichen Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung regelmäßig nicht die Rechtsmacht, seine Weisungsgebundenheit als Angestellter der Gesellschaft nach Belieben aufzuheben oder abzuschwächen. Dies hat das LSG Schleswig-Holstein im Fall eines Betriebsleiters entschieden, der über Gesellschaftsanteile von 50 Prozent im Familienunternehmen verfügte.
03.02.2021 · Nachricht ·
Kfz-Versicherung
Drei Tage nach dem Unfall fährt der Geschädigte sein Fahrzeug, das trotz Totalschadens noch fahrfähig, aber nicht mehr verkehrssicher war, zur Werkstatt, weil dort der Schadengutachter hinkommt. Dort lässt er es ...
01.02.2021 · Nachricht ·
Kundeninformation
Der Eigentümer eines Fahrzeugs, das durch einen umgestürzten Baum beschädigt wurde, kann von der Stadt Schadenersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verlangen, wenn die Maßnahmen der Baumkontrolleure ...
26.01.2021 · Fachbeitrag ·
Lohnfortzahlung/Entschädigung
Kommt bei einem Ihrer Mitarbeiter Arbeitsunfähigkeit und Quarantäne zusammen, stellen sich mehrere Fragen: Müssen Sie als Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten? Wenn ja, nach welcher Regelung richtet sich diese? Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)? VVP liefert Ihnen nachfolgend die Antwort.
26.01.2021 · Nachricht ·
Telefon
Wer während einer Autofahrt sein Mobiltelefon zwischen Ohr und Schulter einklemmt, riskiert ein Bußgeld. Denn auch darin liegt ein „Halten“ im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO, so das OLG Köln (Beschluss vom 04.12.
21.01.2021 · Nachricht ·
Kinderkrankengeld
Das Kinderkrankengeld gesetzlich versicherter berufstätiger Eltern steigt im Jahr 2021 rückwirkend zum 05.01.2021 von 10 auf 20 Arbeitstage pro Elternteil und von 20 auf 40 Tage für Alleinerziehende.
20.01.2021 · Fachbeitrag ·
Reisekosten
Das BMF hat sein Schreiben zum steuerlichen Reisekostenrecht aktualisiert und an die BFH-Rechtsprechung angepasst. Es umfasst stolze 65 Seiten und gilt für alle offenen Fälle. VVP stellt Ihnen die wichtigsten Neuerungen vor, die für Sie und Ihre Mitarbeiter bedeutsam sind.