Noch dominieren klassische Freiberufler den Markt. Doch mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und den durch das Bundessozialgericht erweiterten Gründungsmöglichkeiten entstehen immer mehr Medizinische ...
Mit dem Beschluss des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes hat der Bundestag auch die Bestellfrist für Konnektoren bis zum 31.03.2019 verlängert. Bis Ende Juni 2019 müssen dann die Technik installiert und der Abgleich ...
Die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland darf nicht den Renditegelüsten versorgungsfremder Investoren geopfert werden! Das betonten Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ...
Bisher können Zahnärztekammern die Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeit in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. als GmbH) berufsrechtlich nicht überprüfen. Denn Kammermitglieder sind nur die Einzelzahnärzte (als natürliche Personen); die Berufsordnungen gelten insofern nur für sie. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fordert nun aus Patientenschutzgründen eine Pflichtmitgliedschaft auch von juristischen Personen in den (Landes-)Zahnärztekammern.
Nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung muss der kranke Arbeitnehmer selbst dafür sorgen, dass seine Krankenkasse die Krankmeldungen innerhalb einer Woche erhält. Bei einem Fristversäumnis ruht der Anspruch ...
Vertreter von Dentabene, Zahneins, DentConnect und Acura haben im September 2018 den Bundesverband für nachhaltige Zahnheilkunde e. V. (BNZK) gegründet. Der neue Verband möchte die Interessen von Patienten, ...
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878.000 Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt von der zahnmedizinischen Versorgung ab. Auf jeden Arbeitsplatz bei Zahnärzten oder deren Zulieferern kommt durchschnittlich fast ein weiterer Arbeitsplatz in anderen Bereichen. 391.000 Personen arbeiten in Praxen, Krankenhäusern oder dem Öffentlichen Gesundheitsdienst an der zahnmedizinischen Versorgung der Patienten. Die direkte Bruttowertschöpfung des ganzen zahnärztlichen Systems (ambulante und stationäre Versorgung, Industrie, Handwerk und ...