03.11.2022 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Wer auf dem Weg zur Arbeit mit seinem Motorrad während des Fahrens auf nur einem Reifen verunglückt, steht nach § 8 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB VII) unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn nicht erwiesen ist, dass es sich hierbei um einen „absichtlichen Wheelie“ gehandelt hatte. Zu diesem Schluss gelangt das Landesssozialgericht (LSG) Hamburg (Urteil vom 04.05.2022, Az. L 2 U 32/21 ) .
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25.10.2022 · Fachbeitrag ·
Haftungsrecht
Bei der Entfernung sämtlicher Weisheitszähne in zwei Sitzungen reicht die einmalige Aufklärung, wenn die Operationen im Wesentlichen gleich erfolgen und der Patient über die Behandlungsalternativen sowie die ...
25.10.2022 · Fachbeitrag ·
Strafrecht
Die aktuelle Corona-Impfkampagne der Bundesregierung und die erneut steigenden Infektionszahlen rücken das Thema „Impfen“ wieder verstärkt in den Fokus. Auch Zahnärztinnen und Zahnärzte können seit der ...
20.10.2022 · Fachbeitrag ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Nimmt ein Arbeitnehmer innerhalb einer von seinem Arbeitgeber durchgeführten zweitägigen Dienstveranstaltung an einem Segway-Parcours als sog. Teambuilding-Maßnahme teil und verunfallt dabei, kann dies ein Arbeitsunfall sein. Und zwar dann, wenn die Durchführung des Parcours als Teambuilding-Maßnahme integraler Bestandteil des fachlichen Programmpunkts der Tagung ist und unmittelbar betrieblichen Interessen bzw. der Zielsetzung des Unternehmens dient, so das Landessozialgericht (LSG) Bayern (Urteil vom ...
20.10.2022 · Fachbeitrag ·
Infektionsschutz
Das vom Gesundheitsamt Gelsenkirchen gegen eine nicht gegen COVID-19 geimpfte Krankenhaussekretärin verhängte Verbot, ihre Arbeitsstätte zu betreten oder dort tätig zu werden, bleibt gültig. Die Sekretärin ...
19.10.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Der Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, ist grundsätzlich als wichtiger Grund für eine außerordentliche, also fristlose Kündigung des ...
05.10.2022 · Nachricht ·
Infektionsschutzgesetz
Um für ein erneutes Wiederansteigen der Corona-Fallzahlen im kommenden Herbst gewappnet zu sein, hat das Bundesarbeitsministerium einen angepassten Entwurf der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erstellt. Auch das neue Infektionsschutzgesetz liegt inzwischen vor. Sofern die betrieblichen Verhältnisse es erlauben, sollen Unternehmen ihren Beschäftigten wieder das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen.