· Fachbeitrag · Die letzte Seite
Diese Entscheidungen müssen Sie kennen
von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne
| Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zur Befristung und zum Betriebsübergang. |
|
Kündigungserklärung - LAG Hamm 1.3.12, 8 Sa 1575/11, Abruf-Nr. 122050 Im Streit um die Auslegung einer Kündigungseklärung hat das LAG Hamm auf Folgendes hingewiesen: Kündigt der ArbN sein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 1.4. d. J., kann sich aus den Begleitumständen eine korrigierende Auslegung der Erklärung im Sinne einer gewollten (ebenfalls fristgerechten) Beendigung zum 31.3. d.J. ergeben. Für die Auslegung ist allein der innere Wille nicht maßgeblich, mit der Kündigung zum 1.4. der vertraglichen Verpflichtung zur Rückzahlung der Weihnachtsgratifikation zu entgehen. Kündigungsrecht - LAG Schleswig-Holstein 3.4.12, 1 Sa 577a/10, Abruf-Nr. 122051 Ein Aufhebungsvertrag kann nach einer Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein auch wegen partieller Geschäftsunfähigkeit gemäß § 105 Abs. 2 BGB unwirksam sein. Der sich auf die Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags wegen Geschäftsunfähigkeit berufende ArbN muss die maßgeblichen Tatsachen substanziiert vortragen. Auf die Wahrscheinlichkeit des Vortrags kommt es für die Schlüssigkeit der Klage nicht an. Wettbewerbsrecht - LAG Hamm 14.2.12,14 Sa 1385/11, Abruf-Nr. 122052 Der ArbN hat nach einer Entscheidung des LAG Hamm aus dem für ihn unverbindlichen Wettbewerbsverbot Anspruch auf Karenzentschädigung, wenn er sich an das Wettbewerbsverbot gehalten und seine Verpflichtung hieraus erfüllt hat. Einer (bewussten) Entscheidung für die Einhaltung des Wettbewerbsverbots bereits zu Beginn der Karenzzeit, die endgültig ist und den gesamten Karenzzeitraum umfasst, bedarf es dagegen nicht. Das sah das BAG (NZA 91, 363; NZA 11, 413) bisher anders. Einstweilige Verfügung - LAG Schleswig-Holstein 20.4.12, 5 SaGa 1/12, Abruf-Nr. 122053 Das LAG Schleswig-Holstein hat darauf hingewiesen, dass es an einem Verfügungsgrund fehlt, wenn der ArbN seinen vertraglichen Beschäftigungsanspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren nur deshalb durchsetzen will, weil der Bezug von Krankengeld endet. Betriebsübergang - LAG Baden-Württemberg 20.1.12, 17 Sa 61/11, Abruf-Nr. 122054 Die Neuvergabe eines Auftrags zur Erbringung von umfassenden Sicherheitsdienstleistungen (Betriebsschutz- und Objektleitung, Sicherheitsleitstelle, Besucherempfang, Ausweismanagement, Parkplatzverwaltung, Schließsysteme, vorbeugender Brandschutz, Sicherheitssysteme und Streifen- und Kontrolldienst) kann einen Betriebsübergang nach § 613a BGB darstellen. Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung kann hierbei ein ausschlaggebendes Kriterium sein, dass der bisherige Auftragnehmer ein speziell für die Bedürfnisse des Auftraggebers entwickeltes DV-Sicherheitssystem eingesetzt hat, dieses System unverzichtbare Voraussetzung für die effiziente Wahrnehmung des Auftrags ist und der neue Auftragsnehmer dieses DV-System weiterhin verwendet (Abgrenzung gegenüber BAG 25.9.08, 8 AZR 607/07, NZA 10, 64). Betriebsratsanhörung - LAG Nürnberg 10.2.12, 8 Sa 342/11, Abruf-Nr. 122055 Das LAG Nürnberg erinnert noch einmal dran, dass zu einer ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung die Mitteilung der Gründe gehört, warum einzelne ArbN aus der Sozialauswahl herausgenommen worden sind. Kostenrecht - LAG Hamburg 6.6.12, 4 Ta 12/12, Abruf-Nr. 122056 Der Gegenstandswert für einen Weiterbeschäftigungsantrag, auch wenn er als unechter Hilfsantrag für den Fall des Obsiegens mit Kündigungsschutzanträgen gestellt worden ist, ist nach Ansicht des LAG Hamburg gesondert mit nur einer Bruttomonatsvergütung zu bewerten. |