· Fachbeitrag · Die letzte Seite
Diese Entscheidungen müssen Sie kennen
von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne
| Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Prozessrecht. |
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Arbeitszeit - LAG Niedersachsen 16.7.13, 11 Sa 142/13, Abruf-Nr. 133208 Es besteht kein allgemeiner Rechtssatz, wonach die Zuweisung von Arbeitseinsätzen von weniger als einer Stunde unzulässig ist. Hierauf wies das LAG Niedersachsen hin. Allerdings gestanden die Richter der Klägerin, einer pädagogischen Mitarbeiterin, zu, dass die angeordneten Betreuungszeiten von täglich 25 bzw. 45 Minuten in vollen Stunden abzurechnen seien.
Klageantrag - LAG Köln 19.4.13, 4 Sa 1122/12, Abruf-Nr. 133209 Bei einem Antrag auf künftige Leistung von Vergütung, der von einer Gegenleistung abhängt, sind die für den Vergütungsanspruch maßgeblichen Bedingungen in dem Antrag aufzunehmen. Das kann nach einer Entscheidung des LAG Köln am Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO scheitern. Danach muss der Antrag so bestimmt sein, dass die Zwangsvollstreckung aus dem beantragten Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwartet werden kann.
Altersteilzeit - LAG Hessen 11.6.13, 8 SaGa 224/13, Abruf-Nr. 133210 Nach einer Entscheidung des LAG Hessen entsteht im Kalenderjahr des Übergangs von der Arbeitsphase in die Freistellungsphase eines im Blockmodell geführten Altersteilzeitarbeitsverhältnis der Urlaubsanspruch nach dem Umrechnungsgrundsatz nur anteilig pro-rata-temporis.
Arbeitslohn - LAG Hessen 25.6.13, 12 Ta 169/13, Abruf-Nr. 133211 Hat der ArbG bei einer Nettolohnvereinbarung eine Gehaltsabrechnung zu erteilen, ist diese Verpflichtung erst fällig, wenn der ArbN ihm seine Steuermerkmale mitgeteilt hat, sei es durch Vorlage der Lohnsteuerkarte oder Mitteilung der ID-Nummer (§ 39b, § 39e EStG). Er ist nach Ansicht des LAG Hessen nicht gehalten, eine Abrechnung nach § 39c EStG unter Zugrundelegung der höchsten Steuerklasse durchzuführen, weil sich dadurch die von ihm zu entrichtende Lohnsteuer erhöhen würde.
Prozessrecht - LAG Schleswig-Holstein 8.7.13, 5 Ta 110/13, Abruf-Nr. 133212 Bei Rechtsstreitigkeiten über ein Arbeitgeberdarlehen ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4a ArbGG gegeben.
Prozessrecht - LAG Hessen 9.4.13, 8 Sa 1389/12, Abruf-Nr. 132968 Das LAG Hessen verweist darauf, dass durch die Kündigungsschutzklage nicht die Verjährung des Vergütungsanspruchs gehemmt wird. Die durch eine Klage hervorgerufene Hemmung trete nur für den geltend gemachten Anspruch, also den Streitgegenstand der erhobenen Klage ein. Entsprechend reiche eine auf die Feststellung eines diesem Streitgegenstand zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses gerichtete Klage nicht aus.
Prozessrecht - LAG Niedersachsen 13.8.13, 9 Sa 138/13, Abruf-Nr. 133213 Ein ArbN macht mit der Erhebung einer Bestandsschutzklage beim Arbeitsgericht die von dem Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängenden Ansprüche (hier: Urlaubsabgeltung) geltend und wahrt damit eine arbeitsvertragliche Ausschlussfrist sowohl für die erste Stufe (schriftliche Geltendmachung) als auch für die zweite Stufe (gerichtliche Geltendmachung). Das bestätigte noch einmal das LAG Niedersachsen. |