· Fachbeitrag · Die letzte Seite
Diese Entscheidungen müssen Sie kennen
von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne
| Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal insbesondere zur Befristung, zur internationalen Gerichtszuständigkeit und zum Streitwert. |
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Befristung - LAG Baden-Württemberg 17.6.13, 1 Sa 2/13, Abruf-Nr. 140155 Die Grundsätze, die das BAG zum institutionellen Rechtsmissbrauch zur Befristungskontrolle nach § 14 Abs. 1 TzBfG entwickelt hat, finden nach einer Entscheidung des LAG Baden-Württemberg auch bei der Inhaltskontrolle der Befristung von einzelnen Arbeitsbedingungen nach § 307 BGB Anwendung, falls eine wertungsmäßige Vergleichbarkeit der Fallgestaltungen besteht. Eine derartige Vergleichbarkeit liegt etwa vor, wenn der ArbG bei einem Teilzeitarbeitsverhältnis mit 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit über Jahre hinweg (im Entscheidungsfall: 11 Jahre) nur befristete Aufstockungen der Arbeitszeit angeboten hat, obwohl der ArbN den Wunsch nach einem unbefristeten Vollzeitarbeitsverhältnis geäußert hatte.
Befristung - LAG Düsseldorf 18.9.13, 12 Sa 602/13, Abruf-Nr. 140156 Besteht ein Anstellungsvertrag aus einem Hauptteil, der die Befristung enthält, und vier Anlagen, so wahrt die alleinige Unterschrift des ArbN unter der letzten Anlage (hier der Dienstwagenvereinbarung) nicht die Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG. Die vorhandenen Verknüpfungen zwischen Anlage und Hauptteil ließ im Fall des LAG Düsseldorf nicht den zweifelsfreien Schluss zu, dass die Unterschrift unter der letzten Anlage auch die Befristungsabrede im Hauptteil deckte. Die Richter machten dabei auch deutlich, dass das Berufen des ArbN auf den Formverstoß in diesem Fall nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstieß.
Zustimmungsverweigerung - LAG München 10.10.13, 2 TaBV 23/13, Abruf-Nr. 140157 Nach einer Entscheidung des LAG München kann der Betriebsrat die Zustimmung zu einer Einstellung nicht mit der Begründung verweigern, diese verstoße gegen §§ 111 ff. BetrVG, wenn sie im Rahmen einer Betriebsänderung durchgeführt wird und die Verhandlungen über den Interessenausgleich noch nicht abgeschlossen sind. Die §§ 111 ff. BetrVG hätten nicht den Zweck, Einstellungen zu verhindern.
Gerichtszuständigkeit - LAG Baden-Württemberg 2.7.13, 22 Sa 63/12, Abruf-Nr. 140158 Das LAG Baden-Württemberg hat in einem Fall internationaler Gerichtszuständigkeit darauf hingewiesen, dass sich im Anschluss an einen Wechsel von Deutschland ins Ausland durch Betriebsübergang das Arbeitsvertragsstatut ändern kann. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte im Annahmeverzugsprozess gegen den ausländischen Betriebserwerber setze in diesen Fall voraus, dass der Betriebsübergang nach den Vorschriften des ausländischen Rechts dargelegt und bewiesen werde.
Streitwert - LAG Nürnberg 1.10.13, Ta 128/13, Abruf-Nr. 140159 Eine in den Vergleich aufgenommene Feststellung von Zahlungsansprüchen zur Insolvenztabelle ist nach § 182 InsO nicht mit dem Nominalbetrag, sondern der zu erwartenden Quote zu bewerten. Dabei besteht nach Ansicht des LAG Nürnberg aber keine generelle Verpflichtung, die Insolvenzakte beizuziehen und auszuwerten. Vielmehr kann regelmäßig die Auskunft des Insolvenzverwalters die Grundlage für die Wertbestimmung sein. Nur wenn entsprechende Anhaltspunkte für eine abweichende Bewertung vorliegen, sind vom Gericht weitere Erkenntnismöglichkeiten auszuschöpfen. Ansonsten ist bei dem gerichtlichen Ermessen auf die für das Gericht schätzbare Quote abzustellen. |