· Fachbeitrag · Die letzte Seite
Diese Entscheidungen müssen Sie kennen
von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne
| Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht, zur Befristung und zum Prozessrecht. |
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Kündigungsrecht - LAG Köln 11.9.13, 5 Sa 1128/12, Abruf-Nr. 140542 Das LAG Köln zeigt die Voraussetzungen auf, unter denen der ArbG auch dann eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen kann, wenn er vorhat, seinen Betrieb zu veräußern. Erforderlich ist nach der Entscheidung hierfür ein verbindliches Konzept oder ein Sanierungsplan des Erwerbers, dessen Durchführung im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits greifbare Formen angenommen hat. Allein die Forderung des Erwerbers, die Belegschaft vor dem Betriebsübergang zu verkleinern, genügt dagegen nicht.
Kündigungsrecht - LAG Rheinland-Pfalz 8.10.13, 6 Sa 188/13, Abruf-Nr. 140543 Täuscht der ArbN unter Vorlage eines ärztlichen Attestes eine Arbeitsunfähigkeit vor und macht Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geltend oder lässt sich solche gewähren, kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB vorliegen.
Befristung - LAG Hamm 5.11.13, 7 Sa 1007/13, Abruf-Nr. 140544 Das formwirksam sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis (§ 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG) endet nach einer Entscheidung des LAG Hamm auch dann mit Ablauf der Befristung, wenn der ArbN zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt wurde. Der ArbG kann sich allerdings auf die Befristung nicht berufen, wenn allein die Wahl in den Betriebsrat ausschlaggebend für die unterbliebene Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist.
Urlaubsabgeltung - LAG Mecklenburg-Vorpommern 9.10.13, 2 Sa 49/13, Abruf-Nr. 140545 Wird bei Vorliegen einer zweistufigen Ausschlussfrist der ArbN gekündigt und auf eine entsprechende Klage hin auf Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses erkannt, kann nach einer Entscheidung des LAG Mecklenburg-Vorpommern keine Urlaubsabgeltung verlangt werden. Für die Wahrung der zweiten Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist ist daher die Erhebung einer bezifferten Klage auf Urlaubsabgeltung solange nicht erforderlich, bis die Bestandsstreitigkeit rechtskräftig entschieden ist.
AGB - LAG Hamburg 23.10.13, 6 Sa 29/13, Abruf-Nr. 140546 Eine vom ArbG vorformulierte Vertragsbestimmung, nach der dem ArbN eine Zulage nur für die Dauer des Fortbestands der Prokura gewährt wird, ist nach einer Entscheidung des LAG Hamburg unwirksam. Eine solche Vertragsbestimmung weicht von wesentlichen Grundgedanken der Regelung in § 52 Abs. 1, 2. Halbsatz HGB ab, ohne dass dies durch begründete und billigenswerte Interessen des ArbG gerechtfertigt ist.
PKH - LAG Köln 10.12.13, 4 Ta 326/13, Abruf-Nr. 140547 Das LAG Köln weist darauf hin, dass die Ablehnung des Prozesskostenhilfe-Antrags wegen Nichtvorlage oder unvollständiger Ausfüllung des Formulars über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine wirksame Fristsetzung durch das Gericht voraussetzt.
Rechtsweg - LAG Hamm 8.11.13, 2 Ta 234/13, Abruf-Nr. 140548 Bei sog. sic-non-Fällen reicht für die Annahme der Zulässigkeit des Rechtswegs allein die Rechtsansicht aus, dass das gekündigte Rechtsverhältnis ein Arbeitsverhältnis ist. Auf die schlüssige Darlegung dieser Rechtsansicht kommt es nach Ansicht des LAG Hamm nicht an. |