Die Zahl der ArbN, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 oder mehr Jahren im Arbeitsverhältnis stehen, steigt seit einigen Jahren wieder an. Auch vor den Arbeitsgerichten streiten immer mehr ArbN mit ihren ArbG, weil sie länger arbeiten wollen. Doch welche Möglichkeiten gibt es? Der Beitrag beleuchtet die teilweise undurchsichtigen Regelungen der Altersgrenzen in den Arbeits- und Tarifverträgen sowie in Betriebsvereinbarungen. Er zeigt zwei rechtlich sichere Gestaltungsmöglichkeiten auf, wenn es ...
Ein Arbeitnehmer, der seit einem Motorradunfall im Rollstuhl sitzt und schwerbehindert ist, hat sich mit seiner Klage u.a. gegen die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gewandt und von seiner Arbeitgeberin ...
Nutzt ein Arbeitnehmer für Fahrten anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit seinen privaten Pkw, kann er 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer als Werbungskosten geltend machen oder sich den Betrag vom Arbeitgeber ...
§ 1 Abs. 2 MiLoG gilt wegen der in § 1 Abs. 3 MiLoG geregelten Bereichsausnahme nicht für Betriebe der Pflegebranche, für die seit Januar 2015 ein Mindestlohn in Höhe von 940 EUR brutto pro Stunde gilt.
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Eine Klausel, die ein Freistellungsrecht des ArbG nach dem Ausspruch einer Kündigung für die Dauer der Kündigungsfrist vorsieht, ist jedenfalls dann nicht offensichtlich unwirksam, wenn es sich bei dem freigestellten ArbN um einen Mitarbeiter in leitender herausgehobener Stellung handelt (LAG Hamm 13.2.15, 18 SaGa 1/15, Abruf-Nr. 177255 ).